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   BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61   

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BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61 (https://dejure.org/1963,193)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1963 - VI C 200.61 (https://dejure.org/1963,193)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - VI C 200.61 (https://dejure.org/1963,193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung - Beförderung in der Verwaltungslaufbahn nach beruflicher Qualifikation - Einstufung in eine Vergütungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 706
  • DVBl 1963, 519
  • DÖV 1964, 167
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    In der Entscheidung BVerwGE 9, 196 (198) ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 9, 329 [332]; 10, 220 [225]; 15, 17 [19]; 20, 379) ausgeführt, daß die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts zwar noch nicht die Annahme der Erfolgsaussicht eines Amtshaftungsprozesses rechtfertige, weil hierfür noch andere Voraussetzungen (Amtspflichtverletzung, Schadenseintritt, Verschulden) erfüllt sein müßten, daß der Kläger aber durch die rechtskräftige und damit bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unangreifbar Klarheit darüber erhalte, seine Schadensersatzklage werde jedenfalls an diesem Punkt nicht scheitern.
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    In der Entscheidung BVerwGE 9, 196 (198) ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 9, 329 [332]; 10, 220 [225]; 15, 17 [19]; 20, 379) ausgeführt, daß die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts zwar noch nicht die Annahme der Erfolgsaussicht eines Amtshaftungsprozesses rechtfertige, weil hierfür noch andere Voraussetzungen (Amtspflichtverletzung, Schadenseintritt, Verschulden) erfüllt sein müßten, daß der Kläger aber durch die rechtskräftige und damit bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unangreifbar Klarheit darüber erhalte, seine Schadensersatzklage werde jedenfalls an diesem Punkt nicht scheitern.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne des nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 und 7 VwGO hier noch anzuwendenden § 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG sind nur solche Verfahrensverstöße, auf denen das angefochtene Urteil beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 1, 281; 5, 12) [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54].
  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    Auch dieser Gesichtspunkt rechtfertigt die Anerkennung eines Feststellungsinteresses (vgl. BVerwGE 2, 229 [232]).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    Denn der Bundesgerichtshof hat bisher stets den Standpunkt vertreten, daß bei einer Ermessensentscheidung nicht jeder Ermessensfehler oder jede sonstige Rechtswidrigkeit eine Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB darstellt, sondern daß es sich um einen besonders schwerwiegenden Fehler im Sinne einer mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbaren Entscheidung handeln müsse (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4, 302 [311, 312]; 12, 206 [208]; 21, 256 [260]; 22, 258 [262/263]; Urteil vom 21. Dezember 1961 - III ZR 165/60 - [DRiZ 1962 S. 129]).
  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    Denn der Bundesgerichtshof hat bisher stets den Standpunkt vertreten, daß bei einer Ermessensentscheidung nicht jeder Ermessensfehler oder jede sonstige Rechtswidrigkeit eine Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB darstellt, sondern daß es sich um einen besonders schwerwiegenden Fehler im Sinne einer mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbaren Entscheidung handeln müsse (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4, 302 [311, 312]; 12, 206 [208]; 21, 256 [260]; 22, 258 [262/263]; Urteil vom 21. Dezember 1961 - III ZR 165/60 - [DRiZ 1962 S. 129]).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    In der Entscheidung BVerwGE 9, 196 (198) ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 9, 329 [332]; 10, 220 [225]; 15, 17 [19]; 20, 379) ausgeführt, daß die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts zwar noch nicht die Annahme der Erfolgsaussicht eines Amtshaftungsprozesses rechtfertige, weil hierfür noch andere Voraussetzungen (Amtspflichtverletzung, Schadenseintritt, Verschulden) erfüllt sein müßten, daß der Kläger aber durch die rechtskräftige und damit bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unangreifbar Klarheit darüber erhalte, seine Schadensersatzklage werde jedenfalls an diesem Punkt nicht scheitern.
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    In der Entscheidung BVerwGE 9, 196 (198) ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 9, 329 [332]; 10, 220 [225]; 15, 17 [19]; 20, 379) ausgeführt, daß die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts zwar noch nicht die Annahme der Erfolgsaussicht eines Amtshaftungsprozesses rechtfertige, weil hierfür noch andere Voraussetzungen (Amtspflichtverletzung, Schadenseintritt, Verschulden) erfüllt sein müßten, daß der Kläger aber durch die rechtskräftige und damit bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unangreifbar Klarheit darüber erhalte, seine Schadensersatzklage werde jedenfalls an diesem Punkt nicht scheitern.
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne des nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 und 7 VwGO hier noch anzuwendenden § 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG sind nur solche Verfahrensverstöße, auf denen das angefochtene Urteil beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 1, 281; 5, 12) [BVerwG 07.09.1956 - II C 197/54].
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 22/55
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
    In einem solchen Fall kann das Feststellungsinteresse für die verwaltungsgerichtliche Klage auch bei Ermessensentscheidungen nicht mehr mit der Begründung verneint werden, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung für den Ausgang des Zivilprozesses "unter jedem verständigerweise zu berücksichtigenden Gesichtspunkt" (BSG 8, 178 [183]) nicht erheblich sei.
  • BGH, 01.02.1954 - III ZR 299/52

    Polizei. Rücksichtnahme auf Dritte

  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

  • BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55

    Beförderung von Beamten

  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

  • BVerwG, 07.09.1956 - II C 197.54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 16/61
  • BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
  • BSG, 26.02.1960 - 3 RJ 148/57
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 165/60
  • BVerwG, 30.11.1954 - I C 94.53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 199/60
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Nach der ständigen und insoweit auch durchaus einhelligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein sogenannter "Fortsetzungsfeststellungsantrag", der einen Zivilprozeß vorbereiten soll und kann, nur dann nicht durch ein "berechtigtes Interesse" gedeckt, wenn dieser Zivilprozeß "offensichtlich aussichtslos" ist (Urteil vom 16. Mai 1963 - BVerwG I C 160.55 - [Buchholz BVerwG 451.20, § 33 d GewO Nr. 2], Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 157.60 - [VerwRSpr 16, 39 (40)], Beschluß vom 15. August 1961 - BVerwG III B 274.60 - [NJW 1961, 1942], Beschluß vom 8. Januar 1966 - BVerwG IV B 162.65 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 174 Nr. 7 a BBauG], Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 165 und 166.57 - [BVerwGE 9, 196 (199)], Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG VI C 200.61 - [DVBl. 1963, 519], Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 4.64 - [Buchholz BVerwG 451.80 Nr. 4], Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VIII C 166.59 - [DVBl. 1960, 641]) oder aber die Feststellung jenen Prozeß nicht "erleichtern", zu irgendeiner Verbesserung der Rechtsstellung nicht führen kann (Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG I C 120.61 - [DÖV 1964, 171], Urteil vom 22. November 1956 - BVerwG V C 58.55 - [BVerwGE 4, 177 (179 f.) [BVerwG 22.11.1956 - V C 58/55]], BVerwG V C 165 und 166.57 [a.a.O. S. 197], BVerwG VIII C 166.59 [a.a.O.]; vgl. ferner Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 226.62 - [S. 6] und BVerwG VII C 4.64 [a.a.O.]).

    Das eine wie das andere schließt jedoch nicht aus, bei der Beurteilung des berechtigten Interesses zu berücksichtigen, daß bei Abweisung der Klage eine endgültige Klärung erreicht wird und dem Kläger - gleichsam hilfsweise - durchaus auch hieran gelegen sein kann (vgl. BVerwG VI C 274.57 [a.a.O.] sowie BVerwG VI C 200.61 [a.a.O. S. 520]).

  • OVG Berlin, 27.04.1971 - IV H 70.69
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage, die, wie im vorliegenden Falle, einen Zivilprozeß vorbereiten soll und kann, ist durch ein berechtigtes Interesse nur gedeckt, wenn der andere Prozeß bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und wenn dieses Streitverfahren nicht offensichtlich aussichtslos ist oder aber die Feststellung jenen Prozeß erleichtern bzw. zu einer Verbesserung der Rechtsstellung führen kann (vgl. u. a. BVerwGE 4, 177; 9, 196; 10, 274 [277]; BVerwG, Urteile vom 27.02.1963 BVerwG VI C 200.61 [DÖV 1964 S. 167], vom 06.01.1964 BVerwG I C 112.55 [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 19] und vom 28.04.1967 BVerwG VI C 163.65 [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 36]).

    Schließlich vermag der Kläger sein berechtigtes Interesse an der Fortsetzungsfeststellungsklage auch nicht mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.1963 BVerwG VI C 200.61 (DÖV 1964, S. 167 = Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 15) zu begründen.

  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 145.61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt auch für die Fortsetzungsfeststellungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die vor den Zivilgerichten beabsichtigte Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist (vgl. das Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG VI C 200.61 - mit weiteren Nachweisen).

    Bei dieser Sach- und Rechtslage erübrigt sich eine Stellungnahme zu der Frage, ob ein Feststellungsinteresse schon deswegen entfällt, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Ermessensentscheidung des Beklagten handelt und deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB nur dann gegeben wäre, wenn ein besonders schwerwiegender Fehler im Sinne einer mit den an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbaren Entscheidung vorliegen würde, so daß schon aus diesem Grunde eine verwaltungsgerichtliche Feststellung über die Rechtswidrigkeit der inzwischen erledigten Bescheide für den Amtshaftungsprozeß ohne Bedeutung wäre (vgl. hierzu das Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG VI C 200.61 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.12.1976 - 5 B 101.76

    Antrag auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Weiterführung

    Das Berufungsurteil kann aus zwei Gründen von dem - vom Kläger bezeichneten - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1963 (BVerwG VI C 200.61 - [DÖV 1964, 167]) nicht abweichen.

    Selbst wenn man, also den in Übereinstimmung mit den Parteien des Zivilrechtsstreits ergangenen Beschluß, neuen Termin erst nach rechtskräftigem Abschluß des Verwaltungsrechtsstreits zu bestimmen, seinem materiellen Gehalt oder seiner Wirkung nach einem Aussetzungsbeschluß nach § 148 ZPO gleichachten würde, läge keine Abweichung vor; denn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts gab es den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 1963 (a.a.O.) für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage für maßgebend gehaltenen Grund nicht.

  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Deshalb kommt die bindende Wirkung auch einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen die Anfechtungsklage abweist (BGHZ 15, 17, 19 [BGH 07.10.1954 - III ZR 106/53]; Urteil vom 15. Juni 1959 - III ZR 65/58 - S. 27/8; BVerwG MDR 1963, 706).
  • BFH, 18.05.1976 - VII R 108/73

    Berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung - Begründung - Hinweis

    Das BVerwG vertrete zwar den Standpunkt (DVBl 1963, 519), ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erledigten Verwaltungsaktes sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese Feststellung in einem bereits anhängigen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Zivilprozeß den Zivilrichter binde und der Zivilprozeß nicht offensichtlich aussichtslos sei.
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Bereits unter 1. ist dargelegt, daß das Berufungsgericht - wie sich aus den Gründen des angefochtenen Urteils klar ergibt - die Klage nicht etwa wegen Verneinung des Rechtsschutzinteresses als unzulässig behandelt und - verfahrensfehlerhaft - von einer Sachprüfung abgesehen hat (vgl. hierzu Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG 6 C 200.61 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 15]); vielmehr hat es die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung sachlich geprüft.
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 226.62

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle kann das Feststellungsinteresse für die im Verwaltungsrechtswege erhobene Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch in bezug auf Verwaltungsakte, die - wie die hier streitigen Bescheide - Ermessensentscheidungen darstellen, nicht mit der Begründung verneint werden, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung für den Ausgang des Zivilprozesses "unter jedem verständigerweise zu berücksichtigenden Gesichtspunkt" (vgl. BSGE 8, 178 [183]) unerheblich sei (ebenso BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG VI C 200.61 - [MDR 1963 S. 706] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 30. November 1954 - BVerwG I C 94.53 -).
  • BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und

    - Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG 6 C 200.61 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 15; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG 7 0 36.63 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37 -.
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut

    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist richtig; Infolge des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts steht für die Zivilgerichte die Rechtswidrigkeit der Bescheide vom 5. Januar 1961 und des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 1961 bindend fest (BGHZ 9, 329; 10, 220 [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52]; 15, 17 19; 20, 379 [BGH 17.05.1956 - II ZR 96/55]; 32, 208, 210 [BGH 25.04.1960 - III ZR 55/59]; BGH LM Nr. 1 zu § 50 MRVO (BrZ) 165; BVerwG DÖV 1964, 167) Eyermann-Fröhler VGO 4. Aufl. § 121 Anm. 35; dazu ausführlich Geiger in "Staatsbürger und Staatsgewalt", Jubiläumsschrift zum 100jährigen Bestehen der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit usw. Bd. 1 S. 183 f).
  • BVerwG, 29.01.1964 - II B 5.63
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 54.66

    Genehmigung des Abbruchs einer auf einem Grundstück vorhandenen Altbebauung sowie

  • BVerwG, 14.12.1966 - V ER 221.66

    Kündigung des Pachtvertrages mit einem Kleingärtner durch den Kleingärtnerverein

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 197.61

    Versorgungsrechtliche Auszahlungsansprüche eines gewerbliche Einkünfte

  • BVerwG, 15.09.1977 - 4 B 167.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung des

  • BVerwG, 24.11.1969 - IV B 89.69

    Beiladung einer Gemeinde - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 21.08.1967 - II B 40.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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